Echec du recours contre la votation genevoise du 7 mars dernier
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Genf (ASLOCA Genève) gegen die kantonale Abstimmung vom 7. März 2010 über das Energiegesetz abgewiesen. Der Verein hatte dem genfer Regierungsrat einen Transparenzmangel vorgeworfen. (Urteil 1C_28/2010) (if)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare