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Kritische Würdigung der geplanten Schlussbestimmung zur 6. IVG-Revision
Im Rahmen der 6. IVG-Revision (1. Massnahmenpaket) soll das Invalidenversicherungsgesetz um eine Schlussbestimmung ergänzt werden, welche die Überprüfung von laufenden Renten vorsieht, die gestützt auf eine Diagnose von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen zugesprochen wurden. Erwartet wird, dass aufgrund dieser Neubeurteilung eine grosse Zahl laufender Renten herabgesetzt oder aufgehoben werden kann. Weil sich der Eingriff in bereits laufende Dauerleistungen für die Betroffenen regelmässig als gravierend erweist, rechtfertigt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit der geplanten Bestimmung, die in verschiedener Hinsicht als äusserst problematisch erscheint.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage und Problematik
- 1. Ausgangslage
- 2. Problematik
- II. Anwendungsbereich und Ziel der geplanten Schlussbestimmung
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Ziel
- III. Die Schlussbestimmung im Kontext der sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanpassung
- 1. Anpassung von sozialversicherungsrechtlichen Dauerleistungen
- 2. Anpassung von laufenden Invalidenrenten aufgrund der geplanten Schlussbestimmung
- IV. Unsicherheiten bei der Umsetzung der geplanten Schlussbestimmung
- 1. Vorbemerkung
- 2. «Zumutbare Arbeit» als Grundlage der Feststellung des Invalideneinkommens
- 3. Konkretisierung der «zumutbaren Arbeit» unter Berücksichtigung der in BGE 130 V 352 formulierten Kriterien
- 4. Konkretisierung der «zumutbaren Arbeit» unter Berücksichtigung weiterer Zumutbarkeitsfaktoren?
- a) Vorbemerkung
- b) Gesetzeswortlaut und Botschaft
- c) Bundesgerichtliche Rechtsprechung
- d) Lehre
- e) Stellungnahme
- 5. Fazit
- V. Die Übergangsbestimmung unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit
- VI. Konsequenzen und Folgeprobleme
- 1. Vorbemerkung
- 2. Obligatorische berufliche Vorsorge
- 3. Unfallversicherung
- 4. Haftpflichtrecht
- 5. Sozialhilferecht
- VII. Fazit
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