Gesundheitskosten: Grenze für Aufwand im Einzelfall
BGer – Eine Aargauerin darf ein jährlich 600'000 Franken teures Medikament zur Therapie ihrer Erbkrankheit nicht auf Kosten der Krankenkasse beziehen. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts stehen Nutzen und Kosten der Behandlung in keinem vertretbaren Verhältnis. (BGE 9C_334/2010)
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