Parteispenden können von den Steuern abgezogen werden
Spenden und Mitgliederbeiträge an Parteien können ab 2011 in allen Kantonen von den Steuern abgezogen werden. Bei der direkten Bundessteuer liegt die Obergrenze des Abzugs bei 10'000 Franken. Bei den kantonalen Steuern können die Kantone die Limite selber festlegen.
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