Flughafen Zürich AG muss zusätzliche Auflagen erfüllen
BGer – Das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Wesentlichen bestätigt. Die Flughafenbetreiberin muss jedoch zusätzliche Auflagen zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm erfüllen. (Urteil 1C_58/2010)
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