Brustkrebs: Auch Brust-Teilprothese auf IV-Kosten
BGer – Brustkrebs-Patientinnen, bei denen der Tumor brusterhaltend entfernt werden konnte, dürfen auf Kosten der IV eine Teilprothese beziehen. Die gesetzliche Regelung, wonach die IV nur bei einer Amputation zahlt, ist laut Bundesgericht nicht mehr zeitgemäss. (BGE 9C_65/2010)
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