Homosexueller Iraner muss heimkehren
BVGer – Ein homosexueller Iraner muss nach sieben Jahren Partnerschaft mit einem Berner die Schweiz verlassen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht dem für Drogenhandel verurteilten Mann wegen seiner sexuellen Orientierung im Iran keine menschenrechtswidrige Behandlung. (Urteil C_2107/2010)
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