Strafbarkeit für Kartellsünder: Bundesrat legt zwei Varianten vor
Personen, die sich an Kartellabsprachen beteiligen, sollen künftig mit einer strafrechtlichen Sanktion rechnen müssen. Der Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung, wie dieser Wunsch des Parlaments umgesetzt werden könnte.
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