Offizier mit radikal-islamischen Tendenzen ist Sicherheitsrisiko
BVGer – Ein zum Islam konvertierter Armeeoffizier ist wegen extremistischen Tendenzen und früherem Drogenkonsum laut Bundesverwaltungsgericht zu Recht als Sicherheitsrisiko eingestuft worden. Aufgehoben hat das Gericht den empfohlenen Einzug seiner Armeewaffe. (Urteil A-6275/2010)
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