Busse für Barbesitzer wegen Musik während Streetparade
BGer – Der Besitzer einer Bar im Zürcher Niederdorf ist zu Recht dafür gebüsst worden, dass er am frühen Abend bei offener Tür Musik abgespielt hat. Sein Einwand, dass gleichzeitig die Streetparade durch die Stadt «gewummert» sei, fand vor Bundesgericht kein Gehör. (Urteil 6B_40/2011)
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