Landwirtschafts-Subventionen bei Verstoss gegen Tierschutzgesetz
BGer – Auch wegen Tierquälerei verurteilte Landwirte haben Anspruch auf Direktzahlungen. Laut Bundesgericht dürfen nur Beiträge gekürzt oder gestrichen werden, die eine korrekte Tierhaltung voraussetzen, nicht aber die Öko- und Flächenbewirtschaftungsbeiträge. (BGE 2C_560/2010)
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