Schuldspruch wegen Belästigung eines Praktikanten
BGer – Der Leiter eines Brockenhauses in Winterthur hat sich gegenüber einem Praktikanten der sexuellen Belästigung schuldig gemacht. Laut Bundesgericht hat er die Grenze des Erlaubten überschritten, als er dem jungen Mann den nackten Rücken gestreichelt hat. (BGE 6B_8/2011)
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