WEKO erklärt Behinderungen des Online-Handels für unzulässig
Mit Verfügung vom 11. Juli 2011 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich der Haushaltgeräte abgeschlossen. Die WEKO kommt zum Schluss, dass Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig sind und Internetverkäufe nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschränkt werden dürfen.
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