Griechenland kein Garant für völkerrechtskonforme Asylverfahren
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht verletzt Griechenland im Asylbereich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Asylsuchende, für die gemäss Dublin-Abkommen eigentlich Griechenland zuständig wäre, dürfen deshalb nur in Ausnahmefällen dorthin zurückgewiesen werden. (Urteil D-2076/2010)
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