Krankenversicherung: Versicherer erhalten codierte Diagnosen
Spitäler und Ärzte sollen den Versicherern bei der Rechnungsstellung die Diagnosen in codierter Form mitteilen. Mit 103 zu 64 Stimmen hat sich der Nationalrat am 27. September 2011 damit einverstanden erklärt, diese Verpflichtung gesetzlich zu verankern.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare