Hausbesetzerverein bekommt nachträglich Recht
EGMR – Der Genfer Hausbesetzerverein Rhino, der 2006 von den Genfer Behörden aufgelöst wurde, hat am 11. Oktober 2011 nachträglich einen Sieg errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit verurteilt. (Urteil 48848/07) (sk)
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