Verjährungsfristen bei Vergehen sollen verlängert werden
Die Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Vergehen sollen von sieben auf zehn Jahre verlängert werden, damit bei komplexen Sachverhalten nicht eine Strafverfolgung verhindert wird. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.
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