Falle für Luzerner Polizistin war keine verdeckte Ermittlung
BGer – Das Luzerner Obergericht muss seinen Freispruch für eine Polizistin prüfen, die gefundenes Geld in den eigenen Sack gesteckt haben soll. Dass sie in eine Falle gelockt wurde, schliesst laut Bundesgericht ihre Verurteilung wegen Veruntreuung nicht aus. (Urteil 6B_141/2011)
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