Beim Auskunftsrecht für Fichierte zeichnet sich eine Einigung ab
Wer wissen will, ob er fichiert ist, soll künftig in der Regel direkt Auskunft erhalten. Der Nachrichtendienst darf die Auskunft aber aufschieben, wenn ein Interesse an Geheimhaltung besteht. Dies zeichnet sich als Kompromiss zwischen den Räten ab.
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