Nachrichtendienst: Einigung beim Auskunftsrecht für Fichierte
Wer wissen will, ob er fichiert ist, soll künftig in der Regel direkt Auskunft erhalten. Der Nachrichtendienst darf die Auskunft aber aufschieben, wenn ein Interesse an Geheimhaltung besteht. Auf diesen Kompromiss haben sich National- und Ständerat geeinigt.
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