Glaubensfreiheit: Atheisten müssen Pfarrerlöhne mitfinanzieren
BGer – Atheisten müssen sich damit abfinden, wenn mit ihren allgemeinen Kantonssteuern auch Pfarrerlöhne bezahlt werden. Laut Bundesgericht ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit dadurch nicht verletzt. Das Gericht hat die Beschwerde einer Bernerin abgewiesen. (BGE 2C_360/2010)
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