Fahren ohne Führerausweis wird strenger bestraft
Ab dem 1. Januar 2012 wird das «Fahren ohne erforderlichen Führerausweis» gleich streng bestraft wie das «Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis». Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im Strassenverkehrsgesetz (SVG) auf Anfang des Jahres in Kraft gesetzt.
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