Kein Vorzugsrecht aus NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserrechtskonzession
Nicole Zeller
Zitiervorschlag: Nicole Zeller, Kein Vorzugsrecht aus NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserrechtskonzession, in: Jusletter 20. Februar 2012
Das Bundesgericht hält mit Urteil vom 11. Juli 2011 fest, dass der Verzicht der Vertragspartner auf Befugnisse im NOK-Vertrag (betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG) einschränkend auszulegen ist. Das Vorzugsrecht des NOK-Vertrages gilt folglich nicht für Konzessionserneuerungen und -verlängerungen und der Axpo AG steht demnach aus dem NOK-Vertrag kein Vorzugsrecht bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession zu.
Inhaltsverzeichnis
I. Zusammenfassung des Urteils
II. Anmerkungen
1. Auslegung NOK-Vertrag
2. Teilnahme am Verfahren um Konzessionserneuerung
a. Wasserrechtsgesetz und Einführungsgesetz Kanton Glarus zum Zivilgesetzbuch
b. Binnenmarktgesetz
c. Bundesverfassung
d. Deutsches Energiewirtschaftsgesetz
e. Fazit
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