Zulassung sog. Gruppenanfragen ohne zurechenbare Verdachtsgründe in der Steuerstrafrechtshilfe gegenüber den USA?
Der Bundesrat hat im letzten Jahr der Bundesversammlung beantragt, von Seiten der Schweiz sog. Gruppenanfragen der US-Behörden zuzulassen, welche bestimmte, pauschale Verhaltensmuster von Bankkunden umschreiben, nach denen – ohne einen zurechenbaren Verdacht des ersuchenden Staats – Informationen über irgendwelche Bankkunden für Strafverfahren und Nachsteuern an die USA geliefert werden sollen. Das läuft – unter Verletzung der Unschuldsvermutung – auf eine Rasterfahndung nach möglichen Steuerdelinquenten hinaus, wobei das Aussortieren der möglichen Dossiers nicht durch die Eidg. Steuerverwaltung erfolgt, sondern im freien Ermessen der Banken als Informationsinhaberinnen liegt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zusammenfassung
- II. Zum Änderungsprotokoll von 2009
- III. Klarstellung: Es geht immer auch um Bestrafungen
- IV. Zur Genehmigung durch die Schweiz
- V. Zum Genehmigungsverfahren in den USA
- VI. Zu den OECD-Standards
- VII. Zwischenergebnis
- VIII. Exkurs zum UBS-Staatsvertrag und dessen Anwendung durch die ESTV und das Bundesverwaltungsgericht
- IX. Zum Bericht des Bundesrates vom 8. August 2011 und dem zweiten Entwurf für einen neuen Bundesbeschluss
- X. Anerkennung von «Typen» von «Verhaltensmustern» und Zulassung von pauschalen «Gruppenanfragen»?
- XI. Rechtliche Würdigung von «Gruppenanfragen» bzw. der Anerkennung von Anfragen mit «Verhaltensmuster»
- XII. Verhältnis der Beschlussentwürfe von 2011 zum Bundesbeschluss vom 18. Juni 2010
- XIII. Völker- und staatsrechtliche Beurteilung dieser Beschlussentwürfe von 2011
- XIV. Ausblick
- Annex
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