Verbrennung im Solarium: Verfahren zu Recht eingestellt
BGer – Die lebensgefährlichen Brandverletzungen, die sich eine Aargauerin im Solarium zugezogen hat, haben für den Geschäftsführer des Sonnenstudios definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Laut Bundesgericht wurde das Verfahren gegen ihn zu Recht eingestellt. (Urteil 1B_508/2011)
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