Bundesrat genehmigt Änderung der Sprengstoffverordnung (SprstV)
Die Schweizer Hersteller von Explosivstoffen haben länger Zeit, die Vorgaben zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen umzusetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Sprengstoffverordnung geändert und die Fristen verlängert.
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