Jusletter

Polizei darf ausländische Verkehrssünder direkt büssen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht, Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Polizei darf ausländische Verkehrssünder direkt büssen, in: Jusletter 4. Juni 2012
BGer – Der Polizei ist es erlaubt, von ausländischen Verkehrssündern direkt ein Bussendepot zu verlangen. Laut Bundesgericht sind die Gesetzeshüter nicht verpflichtet, jeweils vorgängig die Ermächtigung der Staatsanwaltschaft einzuholen. (BGE 1B_698/2011)

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