RK-S: Wiedergutmachung nur bei bedingten Strafen bis zu einem Jahr
Der Wiedergutmachungsartikel im Schweizer Strafgesetz soll eingeschränkt werden. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist damit einverstanden, dass von dem Artikel nur profitieren soll, wem eine bedingte Strafe von höchstens einem Jahr droht.
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