Fehlerkultur in Registersachen und Notariat
Die zur Anmeldung beim Grundbuchamt und beim Handelsregisteramt eingereichten Belege müssen einen richtigen, vollständigen und rechtmässigen Registereintrag gewährleisten. Anlässlich der Grundbuchverwalter- und Handelsregisterführer-Tagung im Kanton Bern befasste sich Professor Dr. Christian Brückner mit den wesentlichen und unwesentlichen Fehlern in Urkunden, welche als Grundlage für einen Registereintrag dienen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Das Grundbuch und das Handelsregister als öffentliche Register
- a. Grundbuch
- b. Handelsregister
- 3. Das Grundbuch und Handelsregister als Eintragsregister
- 4. Bernische Grundbuchverwalter- und Handelsregisterführer-Tagung
- a. Einführung
- b. Referat
- c. Literatur zum Beurkundungsrecht
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