Neuer Prozess nach Fehler des Pflichtverteidigers
BGer – Das Zürcher Obergericht muss den Prozess gegen einen Mann wiederholen, der 2007 auf seine Ex-Freundin geschossen hatte. Laut Bundesgericht hätte sein Pflichtverteidiger ausgewechselt werden müssen, weil er die Interessen seines Mandanten verletzt hat. (BGE 6B_770/2011)
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