Zum vorgeschlagenen Stimmzwang der Pensionskassen in den Generalversammlungen börsenkotierter Unternehmen
Im März 2013 wird das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich über die Abzocker-Initiative von Thomas Minder und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Initiative abstimmen. Die Abzocker-Initiative sieht unter anderem den Stimmzwang von Pensionskassen an Generalversammlungen von börsenkotierten Gesellschaften vor. Zudem müssen Pensionskassen veröffentlichen, wie sie gestimmt haben. Die Autoren diskutieren die möglichen rechtlichen und praktischen Implikationen der Initiative und des Gegenvorschlags auf Pensionskassen sowie auf börsenkotierte Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitende Bemerkungen
- A. Zur Abzocker-Initiative und zum Gegenvorschlag
- B. Pensionskassen als atypische institutionelle Investoren
- II. Probleme und Auswirkungen bei Annahme der Abzocker-Initiative aus vorsorgerechtlicher Sicht
- A. Formelle Implementation und Reglement
- B. Materielle Fragen
- 1. Willensbildung
- 2. Ausübung der Stimmpflicht im Sinne der Versicherten
- 3. Delegation der Willensbildung
- 4. Interessenkonflikte
- 5. Durchsetzung der Stimmpflicht
- C. Alternativen für eine Pensionskasse nach Annahme der Initiative
- 1. Generelle Stimmenthaltung
- 2. Abstimmung nur bei den vergütungsrelevanten Traktanden
- 3. Anlage in Aktienfonds anstatt in Aktien
- III. Zum indirekten Gegenvorschlag
- IV. Zur Transparenzvorschrift – Initiative und indirekter Gegenvorschlag
- V. Probleme und Auswirkungen der Initiative aus aktienrechtlicher Sicht
- A. Die Pflichten des Aktionärs
- B. Weitere Auswirkungen
- 1. Treuepflicht des Verwaltungsrats
- 2. Verantwortlichkeitsklage nach Décharge
- C. Durchsetzung der Stimmpflicht
- VI. Fazit und Empfehlungen
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