Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
Künftig sollen mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Im Gegenzug wird der Datenschutz verbessert: Die Behörden sollen gezielt nur jene Daten einsehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Das Auskunftsrecht der Betroffenen wird erweitert. Diese Neuerungen sieht der Vorentwurf für ein Strafregistergesetz vor, das der Bundesrat am 31. Oktober 2012 in die Vernehmlassung geschickt hat.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare