Urteil gegen Andrea Stauffacher bestätigt
BGer – Die 62-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher muss definitiv eine Haftstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten durch das Bundesstrafgericht abgewiesen. (Urteile 6B_299/2012 und 6B_294/2012)
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