Luftfahrt: Entzug der Pilotenlizenz möglich
BVGer – Fehlbare Piloten dürfen gleich behandelt werden wie Verkehrssünder. Laut Bundesverwaltungsgericht liegt keine unzulässige Doppelbestrafung vor, wenn zusätzlich zu einer Busse der Entzug des Fahr- beziehungsweise des Pilotenausweises verhängt wird. (Urteil A-5692/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare