HIV-Test und Informed Consent: Sicht des Bundesamtes für Gesundheit
Beitrag des BAG zur Tagung vom 3. September 2012
Das BAG stellt die Notwendigkeit des Informed Consent vor der Durchführung eines HIV-Tests nicht in Frage. Es gibt aber verschiedene medizinische Situationen, die nach einer routinemässigen Durchführung des HIV-Tests verlangen. Um die ärztliche Praxis und die rechtlichen Anforderungen einander anzunähern, macht das BAG einen Vorschlag für die Abklärung von fiebrigen Zuständen, welche auf einen viralen Infekt hindeuten: Damit die Interessen der Öffentlichen Gesundheit in dieser Situation gewahrt werden können, soll eine einfache Information über die durchzuführenden diagnostischen Tests (inkl. HIV-Test) unter Verweis auf die Richtlinie des BAG für diese Situation genügen. Die Richtlinie stützt sich auf das geltende Epidemiengesetz.
Inhaltsverzeichnis
- I. Eine HIV-Infektion ist keine Privatsache
- II. Die Rolle des HIV-Tests im Nationalen Programm HIV und andere STI 2011–2017
- III. Das Problem der verpassten Primoinfektionen
- IV. Provider Induced Counselling and Testing
- V. Routinemässige Testung auf HIV
- VI. Ein Ausweg aus dem Spannungsfeld Diagnoseauftrag und Öffentliche Gesundheit?
- VII. Was bleibt zu tun?
- VIII. Fazit
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