Zugbegleiter nach Faustschlag zu Unrecht entlassen
BVGer – Die SBB haben einen Zugbegleiter zu Unrecht entlassen, nachdem er einem renitenten Fahrgast die Faust ins Gesicht geschlagen hat. Laut Bundesverwaltungsgericht ist er zwar eindeutig zu weit gegangen, allerdings hätte eine blosse Verwarnung ausgereicht. (Urteil A-4611/2012)
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