Bundesrat revidiert Stromversorgungsverordnung
Die Schweizer Netzbetreiber stehen vor grossen Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Stromnetze. Mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) schafft der Bundesrat die dazu erforderlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Er legt zudem fest, dass Datenmeldungen der Schweizer Strommarktteilnehmer, welche diese im Rahmen der neuen europäischen Transparenzverordnung für Strom- und Gasmärkte (REMIT-Verordnung) vornehmen müssen, ebenfalls an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom gehen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2013 bzw. am 1. Juli 2013 (Teil Datenmeldung) in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare