Krankenversicherung: Alzheimer-Patientin bleibt erfolglos
BGer – Die Krankenkasse einer Alzheimer-Patientin muss nicht unbeschränkt für die Kosten der Hauspflege der Patientin aufkommen. Laut Bundesgericht sind die Vorteile für die Frau zu gering, um von der Kasse mehr als doppelt so viel zu fordern wie bei einem Aufenthalt im Pflegeheim. (BGE 9C_685/2012)
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