Beschwerde von Wilderer gegen Schadenersatzleistung abgelehnt
BGer – Ein jurassischer Wilderer muss dem Kanton über 100’000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Wildhüters abgewiesen, der zusammen mit Komplizen mehr als 100 Tiere illegal erlegt hat. (Urteil 2C_404/2012)
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