Avertissement confirmé à l’encontre d’un chirurgien fribourgeois
BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Abmahnung eines Chirurgen durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg. Der Arzt und Verantwortliche eines Physiotherapie-Zentrums missachtete den Grundsatz des freien Patientenwillens. (Urteil 2C_1083/2012) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare