Verfahren gegen Frédéric Hainard kann weitergehen
BVGer – Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsanwalt des Bundes Frédéric Hainard kann nun doch fortgesetzt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht war die Bundesanwaltschaft nicht dazu befugt, 2011 die Bewilligung zur Strafverfolgung zu verweigern. (Urteil A-11/2012)
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