Travail accessoire et allocations maternité
BGer – Die Aufnahme einer Nebentätigkeit für weniger als 2'200 Franken pro Jahr vor Ende des Mutterschaftsurlaubes, verhindert nicht die weitere Auszahlung der Leistungen, die eine junge Mutter aufgrund ihrer Haupttätigkeit erhält. Das Bundesgericht lehnte die Forderung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ab. (Urteil 9C_893/2012) (sk)
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