Oberwil muss sich an Kosten für Bushaltestelle beteiligen
BGer – Die Baselbieter Gemeinde Oberwil muss sich mit 205’000 Franken an den Kosten für die Bushaltestelle beim Gymnasium beteiligen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde gegen den Kanton abgewiesen. (Urteil 2C_902/2012)
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