Beschwerde zweier Basler «Fümoar»-Beizen abgewiesen
BGer – In zwei Basler «Fümoar»-Beizen darf definitiv nicht frei geraucht werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Gastrobetriebe gegen den letztjährigen Entscheid des Basler Appellationsgerichts abgewiesen. Die Begründung der höchstrichterlichen Urteile liegt noch nicht vor. (Urteile 2C_911/2012 und 2C_912/2012)
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