Schwerverkehrsabgabe – Erhöhung der LSVA
BGer – Die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 2009 ist rechtens. Das Bundesgericht hat der Eidgenössischen Zollverwaltung Recht gegeben und dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen. Der Nutzfahrzeugverband ASTAG ist enttäuscht. (Urteil 2C_1163/2012)
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