Kirchensteuerpflicht für juristische Personen
Über hundertjährige Praxis erneut bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bleibt bei seiner 1878 begründeten Rechtsprechung, wonach die Kantone auch juristische Personen der Kirchensteuerpflicht unterstellen dürfen, wenn sie das wollen. Die sehr alte Praxis betrifft viele Kantone, in deren Hoheit nicht ohne Not eingegriffen werden soll. (Urteil 2C_1158/2012)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
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