Das schweizerische Notariat im Fokus der Freizügigkeit
Die Rechtslage in der Schweiz mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH zur Freizügigkeit der Notare in der EU
Der schweizerische Notar nimmt im Rahmen seiner öffentlichen Beurkundungstätigkeit eine hoheitliche Funktion wahr und ist nach bisherigem Verständnis vom Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie von demjenigen des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt ausgenommen. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen nun aber festgehalten, dass sich der europäische Notar auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich die Entscheide des Gerichtshofes auf die Schweiz auswirken und welche Freizügigkeit dem schweizerischen Notar dadurch im interkantonalen Verhältnis zukommt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das schweizerische Notariat im Überblick
- III. Die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts
- 1. Personenfreizügigkeit
- 2. Dienstleistungsfreiheit
- 3. Bereichsausnahmen zur Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit
- 4. Rechtsprechung des EuGH zur Bereichsausnahme der Niederlassungsfreiheit
- IV. Geltung der Freizügigkeitsrechte für Notare aus der EU
- 1. Freiberufliche Notare und die Niederlassungsfreiheit
- 2. Amtsnotare und die Arbeitnehmerfreizügigkeit
- 3. Das Notariatswesen und die Dienstleistungsfreiheit
- V. Einschränkungen der Freizügigkeitsrechte
- VI. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare