Rechnungslegung Banken: Anhörung zu neuen Vorschriften
Als Folge der Revision des Obligationenrechts im Bereich der Rechnungslegung werden die entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften für Banken und Effektenhändler angepasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gibt die überarbeitete Bankenverordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) das neue Rundschreiben in die Anhörung. Die Anhörungen dauern bis zum 31. Dezember 2013.
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