Änderung zu Tankstellenshops tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft
Das Schweizer Stimmvolk hat am 22. September 2013 einer Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt. Diese ermöglicht es, dass der Shop-Bereich von Tankstellen, die heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr ebenfalls bedient werden kann. Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf den 1. Dezember 2013 festgelegt.
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