Keine lebenslange Verwahrung für Mörder von Lucie
BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mörders von Lucie aufgehoben. Laut Gericht darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebenszeit als unbehandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall. (Urteil 6B_93/2013)
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